An eine Scheidung wird bei Eheschließung nicht gedacht, jedoch gelingt nicht in allen Fällen das Vorhaben der Ehepartner, ein Leben lang zusammen zu bleiben.
Laut Statistik endet jede dritte Ehe vor dem Familiengericht.
Auch nichteheliche Lebensgemeinschaften ereilt oft das gleiche Schicksal.
Eine Trennung stellt immer eine Ausnahmesituation dar, die nicht nur die Partner, sondern vor allem auch die gemeinsamen Kinder und das Umfeld stark emotional belastet, und vor große Probleme stellt.
In dieser physisch und psychisch belastenden Trennungssituation sind zudem dringliche Fragen zu klären, wie:
Welche Rechte und Pflichten habe ich?
Was wird aus den Kindern, bei wem werden sie künftig leben?
Wie gestaltet sich das Umgangsrecht?
Wie hoch sind die Unterhaltsansprüche der Kinder?
Besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Was wird aus dem gemeinsamen Haus, der gemeinsamen Eigentumswohnung?
Wie wird das Vermögen aufgeteilt?
Wer trägt die Schulden?
Wer darf in der Ehewohnung bleiben?
Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
Habe ich Anspruch auf Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe?
Habe ich Anspruch auf staatliche Unterstützung?
Was passiert mit der Rente?
Was muss ich im Vorfeld beachten?
Wann ändern sich die Steuerklassen?
Usw.
In dieser Situation ist die Beratung und Vertretung durch eine/einen mit der komplizierten Materie des Familienrechts vertrauten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt wichtig.
Meine anwaltliche Aufgabe ist es, Sie ausführlich zu beraten, mit Ihnen gemeinsam sachgerechte Lösungen zu erarbeiten, Ihre Interessen durchzusetzen und Sie, falls erforderlich, vor Gericht erfolgreich zu vertreten.
Seit mehr als drei Jahrzehnten bin ich überwiegend im Bereich Familienrecht tätig und habe mich als Fachanwältin für Familienrecht qualifiziert.